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Montag, 1. August 2022

[ #Geschichte ] Stadtluft macht frei!


Für viele Leibeigene waren die Städte, seit der zweiten Hälfte des 12. Jhs. die Stätten ihrer Sehnsucht.

Erst hier schienen Freiheit, Unabhängigkeit und Glück für alle Menschen möglich zu sein. So flüchteten viele unfreie Bauern in die Städte. Wenn sie nicht „binnen Jahr und Tag“ von ihrem "Eigentümer" zurückgefordert wurden, waren sie "frei". Auch wenn diese Zuwanderer meist noch nicht dieselben Rechte hatten, immerhin waren sie keine Leibeigenen mehr!

Die Stadt entwickelte sich historisch zur Emanzipation der Bürger vom Feudalismus und schon seit der griechischen Polis war sie ein Transmissionsriemen für die Demokratie, die Selbstverwaltung durch die Bürger.

Mit dem Wachstum der Städte und ihrer Märkte boten sie der Landbevölkerung mehr Freiheiten und mehr kulturelle und wirtschaftliche Möglichkeiten. Auch heute unterscheidet sich eine Stadt vom Land durch hohe soziale Differenzierungen und damit verbundenen vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen und institutionellen Angeboten. Der Zuzug in die Stadt hält weltweit an. Heute leben bereits mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten.

Stadtrecht in Österreich. 201 Gemeinden in Österreich sind Stadtgemeinden, haben also das Stadtrecht. Das Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht, wodurch ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde. Das Stadtrecht war kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern bestand aus mehreren Privilegien und Einzelrechten, wovon meist das Marktrecht das älteste ist. Heute wird das älteste Stadtrecht, je nach historischem Bezug, von mehreren Städten beansprucht (Enns, St. Pölten, Wien, …). Seit dem Jahr 2000 wurde in Österreich an 19 Städte das Stadtrecht verleihen, als jüngste Stadt ist Pressbaum zu nennen, die das Stadtrecht am 20. November 2012 verliehen bekam. Heute sind alle Gemeinden, ob große Städte, 
Manche Städte berufen sich auf spezielle Stadtrechte, so zum Beispiel Scheibbs, das sich auf altes Stadtrecht beruft und sich Titularstadt (sonst nur in Deutschland zu finden, altes Recht des Hl. Römischen Reichs) nennt. Die Statutarstadt Rust beruft sich als Freistadt auf Königlich Österreichs Städte in Zahlen 9Einführung Ungarisches Stadtrecht. 7 historische Orte mit Stadtrecht wurden mittlerweile eingemeindet und führen nicht mehr den Titel Stadt, darunter z. B. Liesing, das in Wien eingemeindet wurde, Urfahr, das in Linz oder auch Donawitz, das in Leoben eingemeindet wurde. 
Marktgemeinden oder kleine Landgemeinden (Ortsgemeinden), in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt, die Bezeichnungen „Marktgemeinde“ und „Stadtgemeinde“ sind bloße Titel ohne rechtlichen Inhalt; eine gehobene Stellung nehmen nur Städte mit eigenem Statut ein. Während früher meist historische Gründe dafür bestimmend waren, ob eine Stadt eigenes Statut erhielt, sieht das Gemeinderecht von 1962 vor, dass alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern diesen Rang erhalten können.
Statuarstadt. Von den 201 österreichischen Städten sind 15 Statutarstädte (Städte mit eigenem Statut), nämlich Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Waidhofen/Ybbs, Wels, Wien, Wiener Neustadt, wobei alle Landeshauptstädte außer Bregenz Statutarstädte sind. Dornbirn ist Österreichs gößte Stadt die nicht Statuarstadt ist.
Die Städte mit eigenem Statut weisen rechtliche Besonderheiten auf. Dies sind sowohl das eigene Stadtrecht (Statut) als Sonderorganisationsgesetz, in dem der Landesgesetzgeber der Stadt eine maßgeschneiderte Verfassung verleihen kann, als auch zusätzliche Organe wie der Magistrat und eine gänzlich andere Zuständigkeitsordnung. Für Städte mit eigenem Statut ist kraft Verfassung keine Bezirkshauptmannschaft zuständig, sondern die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist mit der Besorgung bestimmter Bezirksverwaltungsaufgaben im übertragenen Wirkungsbereich betraut. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist daher – wie die Bezirkshauptfrau bzw. der Bezirkshauptmann – etwa für die Bewilligung von Betriebsanlagen und die Durchführung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren zuständig.

13. März 1368: Hans Diem von Dornbirn, Ammann des Herrn Rudolf von Ems, stellt diesem seinem Herrn einen beeideten Revers aus, dass er und seine Erben sich demselben niemals widerrrechtlich entziehen und nie flüchtig werden wollen, bei Verlust von Leib und Gut
Verleihung des Stadtwappens
Urbanes Dornbirn. Auch Dornbirn ist eine Stadt mit viel Zuzug. Dornbirn war ursprünglich eine in erster Linie bäuerlich-landwirtschaftlich ausgerichtete Gemeinde, die aus den vier Dörfern („Viertel“) Niederdorf (Markt) und Oberdorf, Hatlerdorf sowie Stiglingen (Haselstauden) bestand. Dornbirn ist also nicht wie etwa Feldkirch aus ehemals eigenständigen Dörfern zusammengewachsen, sondern war immer eine einzige Gemeinde, deren Siedlungsgebiete allerdings sehr zerstreut waren und mit den heutigen Bezirken 1 bis 4 aus vier nicht zusammenhängenden Teilen bestanden. Diese „Viertel“ hießen damals noch Niederdorf, Hatlerdorf, Oberdorf und Stiglingen.

Erst 1902 - nach der Stadterhebung - wurden diese vier Bezirke offiziell mit ihren heutigen Namen (Niederdorf wurde zum Bezirk Markt, aus Stiglingen wurde Haselstauden) zu Stadtbezirken erklärt.  Das Walserdorf  Ebnit, das ehemals eine eigenständige Gemeinde war ,wurde1932 aufgrund finanzieller Probleme eingemeindet. Die Bergparzellen Knie, Burg, Ruschen, Heilgereuthe, Kalben, Fluh und Hohlen gehören zum Bezirk Haselstauden, das Gütle, Watzenegg, Klotzen, Staufenhof, Eulental, Romberg, Bantling, Unterries, Häfenberg, Schwendebach, Schauner, Stüben, Oberfallenberg, Unterfallenberg, Heilenberg, Palmern und Fallenberg zum Bezirk Oberdorf. 1994 wurden auch Rohrbach und Schoren zu eigenen Stadtbezirken erklärt.

Ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert entwickelte sich die Gemeinde zum Zentrum der Textilindustrie Vorarlbergs. Die Firmen Herburger & Rhomberg (gegründet 1795), Franz Martin Rhomberg (1832), Franz Martin Hämmerle (1836) und I. M. Fußenegger bestimmten – neben anderen – die Entwicklung Dornbirns.

Seit dem "Loskauf von Ems" - dem Erwerb aller ehemals Hohenemser Besitzungen in Dornbirn durch die Gemeinde im Jahre 1771, wuchs Dornbirn von 4.037 Einwohner bis zur Stadterhebung 1901 auf rund 13.000 Einwohner. Das offizielle Marktrecht wurde der Gemeinde allerdings erst mehr als 20 Jahre nach dem Loskauf, im Jahre 1793 verliehen. Damit war für lange Zeit Dornbirn die größte Marktgemeinde der Donaumonarchie. Bereits 1869 besaß die Marktgemeinde Dornbirn etwa die gleiche Einwohnerzahl wie die drei Städte des Landes – Bregenz, Feldkirch und Bludenz – zusammen.

Aber erst 1901 nahm der Gemeinderat unter Bürgermeister Dr. Johann Georg Waibel den Antrag an, den Kaiser um die Erhebung zur Stadt zu bitten. Kaiser Franz Joseph I. entsprach diesem Wunsch mit einer Entschließung vom 21. November 1901. Dornbirn war damit als jüngste und zugleich mit Abstand größte Kommune in den Kreis der Vorarlberger Städte aufgenommen.

Dornbirn wächst und wächst. Im Jahr 1969 wurde Dornbirn zum Sitz der Bezirkshauptmannschaft des neu geschaffenen und vom Bezirk Feldkirch abgespaltenen Bezirks Dornbirn. Die Stadt steuert nun auf die 50.000 Einwohnermarke zu. Sie ist die größte Stadt Österreichs ohne eigenes Statut. Seit der Jahrtausendwende ist die Stadtbevölkerung um ein weiteres Zehntel gewachsen.

Eine solche Stadt mit vielen Neubürgern braucht eine fortschrittliche und zukunftsorientierte Selbstverwaltung. Sie muss von dem Engagement der hier lebenden Menschen getragen sein. Sie muss eine soziale Stadt sein. Sie muss fair zu ihren Bewohnern stehen und Fairness vom Land Vorarlberg, der Republik Österreich und der Europäischen Union für ihre Bürgerinnen und Bürger einfordern.

 Stadtluft macht frei. ⇢ 

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