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Montag, 8. Dezember 2014

[ #Kanalisation ] Dünne Abwassersuppe kann für Dornbirner teuer werden

Stadtrat Mag. Gebhard Greber: "Die Versickerung von Regenwasser ist aus vielen Gründen notwendig. Sie muss aber für die Bürger auch bezahlbar sein!"

Das Land Vorarlberg hat den Gemeinden vorgeschrieben, dass sie Maßnahmen treffen müssen, dass Niederschlagswässer nicht mehr in den Abwasserkanal eingeleitet werden sondern möglichst auf dem Grundstück versickert werden. Bei Neubauten wird dies auch bereits umgesetzt. Anders verhält es sich aber, wenn Grundeigentümer nun nachrüsten müssen. Das kostet unter Umständen viel Geld. Je nach Lage kann das eine Investition für die Betroffenen von 1.000 bis 10.000 Euro sein.

Sinnvolle Versickerung. Eine stärkere Versickerung der Niederschlagswässer hat mehrere Vorteile und ist notwendig:

  • Die teilweise Überlastung des Kanalnetzes (hydraulische Überlastung) wird reduziert und Kosten im Kanalbau werden gespart, da manche Hauptkanäle nicht ausgetauscht und größer dimensioniert 
werden müssen.
  • Es kommt zu weniger Überstaus im Kanalnetz und somit zu weniger Kellerüberflutungen. Alleine im Jahr 2010 mussten wegen des überlasteten Kanalnetzes bei Starkregen rund 200 Keller in Dornbirn in vielen Feuerwehreinsätzen ausgepumpt werden.
  • Durch eine verstärkte Versickerung sinkt der Grundwasserspiegel nicht mehr weiter wie in den letzten Jahrzehnten, somit ist die Gefahr von Setzungen des Bodens und daraus resultierender 
   Bauschäden geringer.
  • Bei der ARA werden entscheidend Kosten gespart, was sich positiv auf die Kanalgebühren auswirkt.
  • Durch verstärkte Versickerungen wird ein wesentlicher Beitrag für den Hochwasserschutz geleistet, da dann die Bäche, die das Regenwasser aus den Regenwasserkanälen aufnehmen, weniger stark ausgebaut werden müssen.

Aus der Sicht des engagierten zuständigen Stadtrates Gebhard Greber sind zwei Punkte von der Politik in Stadt und Land in die Überlegungen einzubeziehen:

  1. Niedrigere Abwassergebühren bei Versickerung:Die Vorschreibung privater Versickerungen ist für manche Bürger eine große finanzielle Belastung. Die öffentliche Hand erspart sich dadurch Kosten bei der ARA und in der Dimensionierung der Kanäle.
Daher ist zu diskutieren, ob nicht diejenigen, die eine Versickerung gebaut haben oder bauen müssen, dafür eine niedrigere Abwassergebühr bezahlen müssen.
  2. Förderung des Landes: Das Land fördert mit erheblichen Mitteln den Kanalbau und die Kanalerneuerung der Gemeinden, nicht aber die vorgeschriebenen privaten Hausanschlüsse und Versickerungen. Zu überlegen ist daher ob nicht das Land Vorarlberg auch private Versickerungen als Teil der Gesamtkanalisation fördert, sodass die Kosten für die Bürger, die versickern müssen, sich in Grenzen halten.

Bürgerinitiative Nachbaurstraße. Schon vor drei Jahren hatte Gebhard Greber diese Vorschläge bei der Stadt und danach mehrfach auch im Stadtrat eingebracht. Leider ist er damit bisher auf taube Ohren gestoßen. Lediglich eine Fristverlängerung von 6 auf 18 Monate bei der Umsetzung der privaten Versickerung konnte im begründeten Einzelfall für die Betroffenen erreicht werden. Eine Bürgerinitiative in der Nachbauerstraße erhebt jetzt in einer Petition an Stadt und Land ähnliche Forderungen.

Stadtluft macht frei. ⇢

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